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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
Mit
der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch
vorgenommen werden kann, bietet der Gast dem Haus Gappisch, den
Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei einem Abschluss
für mehrere Personen haftet der Anmelder neben diesen Personen
für deren vertragliche Verpflichtung wie für seine eigene.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Gastgeber zustande.
Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluß
eine schriftliche Bestätigung.
2.
Bezahlung
Bei
Ankunft und Schlüsselübergabe ist der gesamte Mietpreis
in bar zu zahlen.
Wird der fällige Mietpreis am vereinbarten Unterbringungstag
nicht vollständig bezahlt, ist der Gastgeber von der Unterbringungspflicht
frei und kann vom Gast die entsprechenden Stornierungskosten verlangen,
wenn dieser nicht ein Recht zu Zahlungsverweigerung hat.
3.
Leistungen / Preise
Der
Umfang der vertraglich geschuldeten Unterbringung bestimmt sich
grundsätzlich
nach den Angaben in unserer Homepage (www.hausgappisch.de)
mit Preis und Informationsteil und den hierauf bezugnehmenden
Angaben der Buchungsbestätigung.
4.
Anreise / Abreise
Anreise
ist ab: 15°°Uhr
Abreise ist bis: 10°°Uhr
5.
Stornierung
Belegt
der Gast die vertraglich reservierte Unterkunft nicht, so kann
der Gastgeber pauschalierte Stornierungskosten als angemessenen
Ersatz für den Leerstand und Aufwand verlangen.
Die
pauschalierten Stornierungskosten betragen pro angemeldeten Gast:
Bis
zum 30. Tag vor Belegung: 15 %
15. – 28. Tag vor Belegung: 25
%
01. – 14. Tag vor Belegung: 45
%
am Tag der Belegung: 75
%
Macht
der Gast geltend, dass dem Gastgeber ein geringerer Schaden als
in den pauschalierten Stornierungskosten vereinbart entstanden
ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Tritt einer
der mitangemeldeten Teilnehmer vom Vertrag zurück, berechnet
sich der Preis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend
der reduzierten Belegungszahl neu.
6.
Gewährleistung / Haftung
Tritt
ein Mangel an der Unterkunft auf oder fehlt eine zugesicherte
Eigenschaft, ist der Gast verpflichtet, unverzüglich gegenüber
dem Gastgeber dieses mitzuteilen, um Gelegenheit zur sofortigen
Abhilfe zu schaffen. Unterläßt der Gast die Meldung
des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderung und Schadenersatzansprüchen
deswegen ausgeschlossen.
Der Gast haftet für Schäden die er an der Unterkunft,
Mobiliar, Geschirr, Gartenanlage
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Bei
verlorenen oder von innen steckengelassenen Schlüsseln trägt
der Gast die Kosten für die Wiederbeschaffung oder einer
professionellen Türöffnung.
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